Zusatzvereinbarung informationstechnische Einrichtungen

I Annerkennung

  • Auf diese Zusatzvereinbarung wird im Mietvertrag explizit hingewiesen. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages werden die folgenden Nutzungsbedingungen anerkannt.

II Allgemeines

  • Alle Zimmer verfügen neben einem Netzwerkanschluss über einen analogen Telefonanschluss.
  • Im Aufenthaltsbereich steht ein Telefon für die Wohngemeinschaft zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt pauschal über den Mietzins
  • Über die abgehenden Verbindungen wird vom Provider eine detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis für alle Telefonnummern erstellt. Hierbei werden Datum, Uhrzeit und Länge des Telefonats sowie die angerufenen Rufnummern erfasst.
  • Änderungen an den Kommunikationseinrichtungen und/oder den Anschlüssen dürfen nur durch den vom Vermieter bestimmten Personen vorgenommen werden.
  • Defekte an Anlagen und Geräten sind dem WG-Verwalter sofort mitzuteilen.
  • Bei Verstößen gegen die hier aufgestellten Nutzungsbedingungen behält sich der Vermieter, unter Beibehaltung der monatlichen Pauschale, das Recht vor, den Zugang zu den Kommunikationseinrichtungen zu beschränken bzw. zu verwehren. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150,00 fällig.
  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden die der Mieter durch Nutzung respektive Benutzung der zur Verfügung gestellten Anlagen und Möglichkeiten verursacht.

III Telefonnutung

  • Die Anschaffung eines Telefonendgerätes obliegt dem Mieter und ist nicht Bestandteil des Mietverhältnisses.
  • Die Nutzung digitaler Kommunikationsanschlüsse ist nicht vorgesehen.
  • Das Telefonieren in das deutsche Festnetz ist im Pauschalpreis mit inbegriffen.
  • Gespräche in das Ausland, die Nutzung von Mehrwertdiensten und Gespräche in das Mobilfunknetz sind nicht möglich.

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Internet-/Netzwerknutzung

  • Der Internetzugang darf nur im normalen Rahmen benutzt werden.
  • Der Zugang zu P2P-Netzen bzw. Tauschbörsen ist gesperrt. Eine Nutzung solcher ist generell untersagt. Eventuell anfallende Kosten werden dem Nutzer des Internetzugangs in Rechnung gestellt.
  • Der Zugang zu Seiten, welche gegen geltendes Recht verstoßen und / oder pornografische bzw. sittenwidrige Inhalte darstellen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Nutzer die Folgeschäden zu übernehmen und muss mit fristloser Kündigung rechnen.
  • Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für sein Handeln.

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